Die Anwaltskanzlei HUSSONG wurde im Jahre 1983 durch Rechtsanwalt Hussong in Pirmasens gegründet. Seither beraten und vertreten wir vor allem Arbeitnehmer, Betriebsräte, aber auch klein- und mittelständische Unternehmen und Führungskräfte im Arbeitsrecht.
Wir beraten Sie in Ihrer Funktion als Arbeitnehmer oder Betriebsrat aber auch als Arbeitgeber bei Fragestellungen sowohl zum einzelnen Arbeitsverhältnis (Individualarbeitsrecht) als auch der Mitbestimmung im Unternehmen (kollektives Arbeitsrecht).
Wir unterstützen Sie bei Fragen der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Abwicklung geringfügiger Beschäftigung aber auch der Wirksamkeit von Befristungen, der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten und bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Sozialabgaben.
Bei Fragen zu Lohn und Gehalt, Gratifikationen sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall prüfen wir Ihre Ansprüche und machen diese für Sie geltend, beraten aber auch bei der Gestaltung von Entlohnungssystemen in Ihrem Unternehmen.
Wir helfen Ihnen bei Kündigungen, insbesondere bei der Gestaltung von Abfindungslösungen und Aufhebungsverträgen, bei Sperrzeitproblemen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen. Ferner zeigen wir Ihnen, wie Nachteile im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen vermieden werden können.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten aber auch Arbeitgebern in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen und bei Betriebsänderungen, insbesondere in Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Arbeitsgerichten, Schlichtungs- und Einigungsstellen.
Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht unter anderem in folgenden Bereichen: Individualarbeitsrecht, Vertretung in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten jedweder Art und kollektives Arbeitsrecht.
Herr Rechtsanwalt Hussong ist seit 1994 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit etwa 20 Jahren Referent bei Betriebsräteschulungen, Gewerkschaftsveranstaltungen und Arbeitgeberseminaren. Seit Jahren bildet er sich über das in der Fachanwaltsordnung geforderte Maß hinaus in diesem umfangreichen Rechtsgebiet fort. Er ist Mitglied in der "Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht" des Deutschen Anwaltvereins, ein Zusammenschluss von mittlerweile ca. 3.600 (Stand Januar 2013) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren besonderes Interesse im Arbeitsrecht liegt.